Gremien an der Universität Würzburg

 
Die Universität Würzburg wird von der Arbeit folgender Gremien entscheidend beeinflusst:

Hochschulrat
Präsident
Kanzlerin
Senat
Fachschaftenrat
Studentischer Konvent
SprecherInnenrat

Jede der 12 Fakultäten wird wiederum von diesen Gremien gesteuert:

Fakultät
Fakultätsrat
Dekan
Studiendekan
Fachschaftsvertretung
Berufungskommission
Studiengebührenkommission
Promotions- & Habilitationsausschuss

Hochschulrat

Dieses neue Gremium hat sehr viel Aufregung heraufbeschworen. Neben den gewählten Mitgliedern des Senats sitzen hier nämlich auch acht nicht zur Universität gehörende Personen („Externe“) mit am Tisch. Diese externen Persönlichkeiten kommen aus der Wirtschaft, Kultur, Politik und haben volles Stimmrecht. Damit besteht grundsätzlich die Gefahr einer Steuerung der Universität von außen und einer reinen Ökonomisierung des Hochschulbetriebs.

Der Hochschulrat beschließt über die Gliederung der Uni in Fakultäten, die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, wählt den Präsidenten, kontrolliert die Hochschulleitung und beschließt den Haushalt. Dieses Gremium hat also gewichtige Funktion; man könnte es als „Aufsichtsrat“ der Uni bezeichnen.


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Präsident Der Präsident ist der Chef der Hochschulleitung. Hierzu gehören noch vier Vizepräsidenten, davon zwei Hauptamtliche. Der Präsident wird mit Magnifizienz angeredet. Das Amt des Präsidenten wird zur Zeit von Prof. Axel Haase (Physik) besetzt. Seine Stellvertreter sind Dr. Georg Kaiser (Biologie), Prof. Heidrun Moll (Medizin), Prof. Wolfgang Schneider (Psychologie) und Prof. Ullrich Sinn (Archäologie). Gewählt wird der Präsident vom Hochschulrat und dann vom Wissenschaftsminister ernannt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre Der "Präsi" vertritt die Hochschule nach außen, leitet die Sitzung der Hochschulgremien, verhandelt bei Neuberufungen mit dem Ministerium und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung der Universität.

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Kanzlerin Die Kanzlerin der Universität Würzburg ist Frau Heidi Mikoteit-Olsen. Man kann sie als Verwaltungschefin der Universität bezeichnen. Weiterhin ist sie Chefin für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Uni. Nur den Professoren hat sie nichts zu sagen. Die sind direkt dem Wissenschaftsministerium unterstellt. Sie ist außerdem für den Haushalt der Uni verantwortlich. Die Kanzlerin wird vom Präsidenten ernannt.

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Senat Der Senat setzt sich aus fünf Professoren (von der Biologie: Prof. Markus Riederer), einem Mittelbau-Vertreter, einem Vertreter der sonstigen Mitarbeiter, einer Studentin (Doris Aschenbrenner, Fachschaft Mathe/Informatik) und der Universitäts-Frauenbeauftragten zusammen. Im Gegensatz zum früheren Senat wurde die Studentenzahl von vier auf eins reduziert. Dieser „Super-Studi“ (gleichzeitig Sprecherrat) ist auf Grund seiner Aufgabenfülle nicht zu beneiden.

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Fachschaftenrat Dieses Gremium wurde neu geschaffen und soll die Mitarbeit der Fachschaften an der Hochschulpolitik stärken bzw. ihnen einen gewissen Einfluss auf die unweite Studierendenvertretung geben. Jede Fachschaft entsendet zwei Vertreter in den Fachschaftenrat, dieser hat also 20 Mitglieder. Seine Aufgabe ist unter anderem die Wahl von 3 Mitgliedern des SprecherInnenrates.

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Studentischer Konvent In anderen Bundesländern als Studentenparlament (StuPa) bekannt, heißt dieses Gremium wie immer in Bayern etwas anders. Der Konvent ist das höchste Gremium der studentischen Mitbestimmung. Die Studierendenvertretung, der SprecherInnenrat muss ihm Rechenschaft ablegen. Der Konvent besteht aus 41 Leuten. Den Mitgliedern des Fachschaftenrats (also 20), der gleichen Anzahl an Vertretern der hochschulpolitischen Gruppierungen und der Senatorin aus dem Sprecherrat. Im Würzburger Konvent besteht die Fraktion Juso-Hochschulgruppe aus sieben Mitgliedern, für die Grünen sitzen dort sechs Vertreter, die Liberale Hochschulgruppe (LHG) stellt vier Mitglieder und der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) drei. Die Vertreter der Parteien wählt ihr übrigens bei der Uniwahl direkt. Als der studentische Konvent nur aus Vertretern der Hochschulgruppen bestand, war die uniweite Hochschulpolitik leider sehr stark von parteipolitischen Machtspielen und Schuldzuweisungen geprägt. Im Konvent saßen viele, die sich in ihrer Parti einfach profilieren wollten. Da die Fachschaften traditionell eher unpolitisch sind, könnte sich das in Zukunft ändern.

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SprecherInnenrat

In Bayern ist die Studierendenvertretung schon seit den glorreichen Zeiten von Franz-Josef Strauß stark eingeschränkt. Der AstA (Allgemeiner Studentenausschuss), aus anderen Bundesländern bekannt, wurde nach den 68er Ereignissen abgeschafft und durch den Sprecherinnenrat ersetzt. Dieser ist in Bayern mehr oder weniger ein Anhängsel der Zentralverwaltung, kann nicht selbstständig über seinen Haushalt entscheiden und auch keine eigenen Verträge mit Unternehmen oder Einrichtungen abschließen.

Trotzdem hat der Sprecherrat u. a. die Einführung des Semestertickets geschafft sowie für eine bessere Busverbindung gesorgt.

Das Büro der Studierendenvertretung befindet sich im Mensagebäude im 1. Stock. Der Service der StUV umfasst u. a. den Internationalen Studentenausweis, eine Mitfahrbörse sowie Berufsberatung. Als erstes werdet ihr ihnen aber am Erstitisch begegnet sein.

Ab dem kommenden WS 2007/2008 wird die StUV aus sieben Mitgliedern bestehen. Drei der Sprecherräte werden jeweils vom Konvent und vom Fakultätenrat gewählt, der siebte ist der studentische Vertreter aus dem Senat.


Die 12 verschiedenen Fakultäten sind ihreseits wieder in verschieden Gremien und Organe gegliedert. Von ihnen werden die Entscheidungen, welche nur die Fakultät betreffen, übernommen.

Fakultät

Das Institut für Sportwissenschaft ist in die Philosophische Fakultät 2 eingegliedert. Die jeweiligen Gremien werden im Folgenden kurz vorgestellt.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium innerhalb der Fakultät für Biologie. Er setzt sich zusammen aus 6 Professoren, dem Studiendekan, Dekan, Prodekan, der Frauenbeauftragten, zwei Vertretern des sog. Akademischen Mittelbaus, einem Vertreter der sonstigen Mitarbeiter und last but not least zwei Studenten. Während der Vorlesungszeit tagt dieses Gremium meist einmal im Monat.

Im Fakultätsrat werden Entscheidungen, die die gesamte Fakultät betreffen, gefasst. Dies sind u. a. die Verwendung von Studiengebühren, die Wahl des Dekans, Prodekans und der Frauenbeauftrage, die Einsetzung der Berufungskommissionen und die Verwendung des Fakultätsetats. Momentan setzt er sich aus folgenden Personen zusammen:

Professorinnen und Professoren

  • Universitätsprofessor Dr. phil.  Hans-Peter Krüger - Dekan
  • Universitätsprofessorin  Dr. phil. Margareta Götz - Prodekanin
  • Dr. phil. Jörg Klawitter - Prodekan
  • Universitätsprofessor Dr. phil. Roland Stein - Studiendekan
  • Universitätsprofessor Dr. phil., Dr. theol. Klaas Huizing
  • Universitätsprofessor Dr. phil. Karl-Heinz Lembeck
  • Universitätsprofessor Dr. phil. Karl Mertens
  • Universitätsprofessor Dr. paed. Walter Müller
  • Universitätsprofessorin Dr. rer. pol. Gisela Müller-Brandeck-Bocquet
  • Universitätsprofessorin Dr. phil. Gerhild Nieding
  • Universitätsprofessor Dr. rer. soc. Paul Pauli
  • Universitätsprofessor Dr. phil. Fritz Strack
  • Universitätsprofessorin Dr. rer. nat. Monika Anna Vernooij

wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Dr. phil. Elisabeth Baumgartner
  • apl. Prof. Dr. phil. Franz-Peter Burkard
  • Dr. phil. Hans-Peter Trolldenier
  • Dr. phil. Ina Katharina Uphoff

Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen

  • Gerda Treffer
  • Ellen Wahlen

Vertreter der Studierenden

  • Barbara Bauer
  • Sarah Caggiano
  • Susanne Kunz
  • Sebastian Obermeier

Frauenbeauftragte

  • Universitätsprofessorin Dr. rer. pol. Gisela Müller-Brandeck-Bocquet
 Stellvertreterin der Frauenbeauftragten
  • Universitätsprofessorin Dr. phil. Dorit Bosse


Fachschaftsvertretung

Die Studierendenvertretung am Institut für Sportwissenschaft wird momentan von 11 Studenten gebildet. Wir sind nicht gewählt, gelten also offiziell als Fachschaftsinitiative.



Berufungskommission

Jedes Mal, wenn ein Professor emeritiert oder sonstwie ausscheidet, wird eine Berufungskommission eingesetzt. Dieser Ausschuss, in dem neben den Profs und einem Mittelbau-Vertreter auch zwei Studierende sitzen hat die Aufgabe einen geeigneten Nachfolger zu finden. Dazu wird die Stelle ausgeschrieben und in einer ersten Sichtung aller Bewerbungen eine Liste mit Kandidaten aufgestellt. Diese kommen zu einem Vorstellungsvortrag mit einem anschließenden Bewerbungsgespräch. Die Kommission einigt sich dann auf drei Kandidaten, die über den Präsidenten an das Kultusministerium weitergeleitet werden. Wenn alles klappt, erhält der erste einen „Ruf“, sodass er die Verhandlungen beginnen können und er seinem „Ruf“ dann hoffentlich auch folgt. Tut er das nicht, kann der Zweitplatzierte berufen werden oder das ganze startet von neuem. Das Verfahren dauert insgesamt mindestens ein Jahr. Häufig kommt nach der Emeritierung des ausscheidenden Professoren noch eine neunmonatige Wiederbesetzungssperre dazu, in der die Professur nicht besetzt werden darf.



Studiengebührenkommission

In diesem paritätisch (jeweils zur Hälfte) mit Professoren und Studenten besetzten Gremium wird über das entschieden, was mit Euren Studiengebühren passiert. Das letzte Wort hat allerdings der Fakultätsrat, der aber in der Regel die Beschlüsse der Kommission annimmt.



Promotions- & Habilitationsausschuss

Dort sitzen alle habilitierten Fakultätsmitglieder, also alle Professoren und Privatdozenten. Die Aufgabe dieses Ausschusses ist über Habilitationsgesuche zu entscheiden sowie Promotionen zu beurteilen. Jeder Dr. der habilitieren will, muss eine Habilitationsschrift und eine Probevorlesung halten. Der Promotions- und Habilitationsauschuss tagt meist einmal im Monat vor der Fakultätssitzung.